Förderrichtlinien Hochwasserhilfe

Stand

Jedes Kind in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland hat die Chance, glücklich aufzuwachsen. Das ist unsere Vision und dazu leistet Herzenssache einen wichtigen Beitrag. Unsere Mission finden Sie hier.

Wer wir sind und was wir fördern

1. Wen fördert Herzenssache?

Herzenssache unterstützt andere Organisationen darin, Hilfsprojekte gemäß der Förderziele von Herzenssache umzusetzen. Einen Förderantrag kann jede Organisation stellen, die als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit ist.

2. Wo fördert Herzenssache?

Herzenssache e.V. hilft in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

3. Was sind die Förderziele von Herzenssache?

Herzenssache fördert Projekte, die benachteiligten Kindern, Jugendlichen bis 18 Jahre und deren Familien zugutekommen. Mögliche Themen sind Behinderung und Inklusion, Krankheit, Seelische Belastungen, Gewalt, Kinderarmut, Bildung, Medienkompetenz, Kreativität, Teilhabe etc. Herzenssache möchte zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen, der Kommunen und anderer Kostenträger übernehmen.

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren

1. Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das auf herzenssache.de bereitgestellte Bewerbungsformular, mit allen Angaben zum Träger und zu dem kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarf.

2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Herzenssache entscheidet anhand der Förderkriterien und den Angaben zum Bedarf im Bewerbungsformular. Zu- oder Absagen werden schriftlich per Mail mitgeteilt und nicht begründet.

3. Was fördert Herzenssache in der Hochwasserhilfe?

  • Bedarfe und Maßnahmen, die direkt durch die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ausgelöst wurden
  • Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen

4. Was fördert Herzenssache nicht?

  • Einzelfallhilfe für geschädigte Familien oder einzelne Personen
  • Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates fallen oder durch Versicherung abgedeckt sind
  • Verwaltungs- und Versicherungskosten, anteilige Gemeinkosten
  • Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder vom Saarland
  • Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)

Das Auszahlungsverfahren

Für kurzfristige Hilfen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro wird die vereinbarte Fördersumme in einer Summe per Überweisung ausgezahlt. Für mittelfristige Hilfen, bzw. höhere Fördersummen gelten andere, individuelle Vereinbarungen. Der Antragsteller verpflichtet sich, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Summe eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zu erstellen und an foerderung@herzenssache.de zu senden. Falls nur ein Postversand möglich ist, dann bitte an Herzenssache e.V., Am Fort Gonsenheim 139, 55122 Mainz.

Herzenssache als Förderer

1. Wie machen Sie Herzenssache als Förderer sichtbar?

Wenn es in dieser besonderen Situation überhaupt möglich ist, freuen wir uns, wenn die Förderung durch Herzenssache zu erkennen ist. In seiner Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Newsletter, Internet, Social Media usw.) verwendet die geförderte Organisation dazu das Herzenssache Logo und Wording.

2. Wie erzählen wir Geschichten über Ihr gefördertes Projekt?

Herzenssache hilft nicht nur durch finanzielle Förderung, sondern versteht sich als ein Netzwerk der Hilfe, das die Inhalte der geförderten Projekte in die Öffentlichkeit bringt. Dies geschieht auf herzenssache.de sowie in den Programmen von SWR und SR (Hörfunk, Fernsehen, Internet, Social Media) oder in sonstigen Publikationen von Herzenssache, SWR, SR, Sparda-Bank, DEVK oder weiterer Partner. Die geförderten Träger erklären sich damit einverstanden und unterstützen Herzenssache dabei - sofern das in der derzeitigen Situation möglich ist. Beispiele finden Sie auf herzenssache.de, Facebook, Instagram.

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AUTOR/IN
Herzenssache