1. Wie beantragt man Fördergelder?
Die Bewerbung erfolgt anhand eines Fragenkatalogs, ausschließlich online über das auf herzenssache.de/foerderung verlinkte Förder-Tool, mit allen Angaben zur antragstellenden Organisation und dem geplanten Projekt, sowie einem Kostenplan. Dazu muss sich die Organisation im Förder-Tool anmelden und ein Konto erstellen.
Das Antragsverfahren in der Mehrjährigen Hilfe ist zweistufig.
Im ersten Schritt genügt eine Voranfrage mit einer ersten Kostenkalkulation. Wenn das geplante Projekt für eine Förderung in Frage kommt, wird die Organisation benachrichtigt, im nächsten Schritt einen vollständigen Antrag einzureichen. Auch dies geschieht ausschließlich über das Förder-Tool.
2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Herzenssache e.V. trifft anhand der Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, innovative Projektidee, Regionalität, Themenvielfalt) eine Vorauswahl und legt diese den Beratungs- und Entscheidungsgremien vor. Über die Förderzusagen entscheidet der Vorstand von Herzenssache, er wird beraten durch den Beirat. Zusagen oder Absagen werden per Mail an die im Antrag angegebene Adresse verschickt und nicht begründet.
3. Was fördert Herzenssache in der Mehrjährigen Hilfe?
Herzenssache e.V. fördert neue Projekte, die noch nicht begonnen haben, sowie die regionale oder inhaltliche Ausweitung von bestehenden Projekten. Herzenssache e.V. fördert Projekte entweder allein oder gemeinsam mit anderen Förderern. Herzenssache e.V. übernimmt Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Diese sind z.B.
- Investitionskosten, Baukosten, Ausstattungskosten
- Personal- und Honorarkosten
- Sachmittel zur Projektumsetzung, Miete
- Reisekosten, Fahrtkosten, Fortbildungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit zum Erreichen der Zielgruppen
- Fahrzeuge (z.B. Kleinbus, Pkw, E-Bikes)
4. Was fördert Herzenssache nicht?
- Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates und anderer Kostenträger fallen
- Verwaltungskosten, Versicherungskosten, kalkulatorische Kosten, anteilige Gemeinkosten
- Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder vom Saarland
- Laufende Projekte ohne eine inhaltliche oder regionale Ausweitung
- Einzelfallhilfe
- Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)
- Fundraising, Sponsoring oder andere Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln
5. Wie sieht ein Kostenplan aus?
Der Finanzbedarf muss durch eine detaillierte Kalkulation für die gesamte Laufzeit dargestellt werden. Diese umfasst eine Aufstellung aller Einzelkosten und/oder einen Finanz-/Businessplan, sowie Kostenvoranschläge. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 € für einen Förderzeitraum von drei Jahren.
6. Eigenanteil: Zehn Prozent
Herzenssache e.V. fördert Hilfe zur Selbsthilfe, deshalb gibt es keine hundertprozentige Förderung. Jeder Antragsteller muss eine Selbstbeteiligung an den Gesamtprojektkosten des Projekts in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweisen.