1. Wie können wir Fördergelder beantragen?
Die Bewerbung erfolgt anhand eines Fragenkatalogs, ausschließlich online über das auf herzenssache.de/foerderung verlinkte Förder-Tool, mit allen Angaben zur antragstellenden Organisation und dem geplanten Projekt, sowie einem Kostenplan. Dazu muss sich die Organisation zunächst im Förder-Tool anmelden und ein Konto erstellen unter dem Link: https://foerderung.herzenssache.de/de/ .
Das Antragsverfahren in der Mehrjährigen Hilfe ist zweistufig.
Im ersten Schritt genügt eine Voranfrage mit einer ersten Kostenkalkulation. Wenn das geplante Projekt für eine Förderung in Frage kommt, kann die Organisation im nächsten Schritt einen vollständigen Antrag einreichen. Auch dies geschieht ausschließlich über das Förder-Tool.
2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Herzenssache e.V. trifft anhand von Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, innovative Projektidee, Regionalität, Themenvielfalt) eine Vorauswahl und legt diese den Beratungs- und Entscheidungsgremien vor. Über die Förderzusagen entscheidet der Vorstand von Herzenssache, beraten durch den Beirat. Zu- oder Absagen werden an die im Förder-Tool angegebene Adresse verschickt und nicht begründet.
3. Was fördert Herzenssache in der Mehrjährigen Hilfe?
Herzenssache e.V. fördert Projekte, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligung zugutekommen. Herzenssache e.V. fördert diese entweder allein oder gemeinsam mit anderen Förderern. Förderbare Kosten sind z.B.
- Investitionskosten, Baukosten, Ausstattungskosten
- Personal- und Honorarkosten
- Kosten für die Projektverwaltung und - evaluation
- Sachmittel zur Projektumsetzung, Miete
- Reisekosten, Fahrtkosten, Fortbildungskosten
- Fahrzeuge (z.B. Kleinbus, Pkw, E-Bikes), als Teil eines mehrjährigen Projekts, bei dem auch andere Kosten beantragt werden
4. Was fördert Herzenssache nicht?
- Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates und anderer Kostenträger fallen
- Verwaltungskosten, Versicherungskosten, kalkulatorische Kosten, anteilige Gemeinkosten
- Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder vom Saarland
- Einzelfallhilfe
- Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)
- Fundraising, Sponsoring oder andere Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln
5. Wie sieht ein Kostenplan aus?
Der Finanzbedarf muss durch eine detaillierte Kalkulation für die gesamte Laufzeit dargestellt werden. Diese umfasst eine Aufstellung aller Einzelkosten und/oder einen Finanz-/Businessplan, sowie ggf. einen Kostenvoranschlag. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro für einen Förderzeitraum von drei Jahren, in Ausnahmefällen wie z.B. Bauvorhaben sind bis zu 1.000.000 Euro möglich