Das Auszahlungsverfahren

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Jedes Kind in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland hat die Chance, glücklich aufzuwachsen. Das ist unsere Vision und dazu leistet Herzenssache einen wichtigen Beitrag.

1. Wie werden die Fördergelder ausgezahlt?

Nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung können Fördermittel innerhalb eines Zeitraums von 42 Monaten abgerufen werden können. Der Abruf geschieht ausschließlich digital über das von Herzenssache e.V. genutzte Förder-Tool. Vertragsbeginn, spätester Projektstart (6 Monate nach Unterzeichnung) und Vertragsende werden hier angezeigt, ebenso alle Angaben zur vereinbarten und verfügbaren Fördersumme.

Die geförderten Organisationen treten in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend digital quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Kürzere Intervalle sind nicht möglich. Nach Projektende müssen alle Abrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.

Fördermittel werden ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungsbelegen und/oder Quittungen ausgezahlt, welche dem vereinbarten Förderzweck sowie den vereinbarten Fördermitteln entsprechen. Belege, die bei Herzenssache abgerechnet wurden, dürfen nicht bei weiteren Förderern zur nochmaligen Erstattung eingereicht werden. Herzenssache behält sich vor, dies anhand der Buchhaltung des geförderten Trägers zu prüfen und bereits erfolgte Auszahlungen ggf. zurückzufordern.

Nach jedem Projektjahr ist eine Zwischendokumentation, nach Abschluss der Förderung eine Abschlussdokumentation zu erstellen, diese werden im Förder-Tool hochgeladen.

2. Was geschieht, wenn Fördergelder nicht aufgebraucht werden?

Fördermittel, die nicht innerhalb des vereinbarten Förderzeitraumes abgerufen wurden, fallen an Herzenssache zurück.

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AUTOR/IN
Herzenssache