Wer wir sind und was wir fördern
1. Wen fördert Herzenssache?
Herzenssache e.V. unterstützt andere gemeinnützige Organisationen darin, Hilfsprojekte gemäß der Förderziele von Herzenssache umzusetzen. Einen Förderantrag kann stellen, wer als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit ist.
2. Wo fördert Herzenssache?
Herzenssache e.V. hilft in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland.
3. Was sind die Förderziele von Herzenssache?
Herzenssache e.V. fördert Projekte, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren und deren Familien zugutekommen. Mögliche Förderthemen sind Behinderung und Inklusion, Krankheit, Seelische Belastungen, Gewalt, Kinderarmut, Bildung, Medienkompetenz, Kreativität, Teilhabe etc. Die Hilfsprojekte müssen vielen Kindern zugutekommen und von nachhaltiger Wirkung sein. Herzenssache e.V. möchte zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen, der Kommunen und anderer Kostenträger übernehmen.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren
1. Wie beantragt man Fördergelder?
Die Bewerbung erfolgt anhand eines Fragenkatalogs, ausschließlich online über das auf herzenssache.de/foerderung verlinkte Förder-Tool, mit allen Angaben zur antragstellenden Organisation und dem geplanten Projekt, sowie einem Kostenplan. Dazu muss sich die Organisation im Förder-Tool anmelden und ein Konto erstellen.
Das Antragsverfahren in der Mehrjährigen Hilfe ist zweistufig.
Im ersten Schritt genügt eine Voranfrage mit einer ersten Kostenkalkulation. Wenn das geplante Projekt für eine Förderung in Frage kommt, wird die Organisation benachrichtigt, im nächsten Schritt einen vollständigen Antrag einzureichen. Auch dies geschieht ausschließlich über das Förder-Tool.
2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?
Herzenssache e.V. trifft anhand der Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, innovative Projektidee, Regionalität, Themenvielfalt) eine Vorauswahl und legt diese den Beratungs- und Entscheidungsgremien vor. Über die Förderzusagen entscheidet der Vorstand von Herzenssache, er wird beraten durch den Beirat. Zusagen oder Absagen werden per Mail an die im Antrag angegebene Adresse verschickt und nicht begründet.
3. Was fördert Herzenssache in der Mehrjährigen Hilfe?
Herzenssache e.V. fördert neue Projekte, die noch nicht begonnen haben, sowie die regionale oder inhaltliche Ausweitung von bestehenden Projekten. Herzenssache e.V. fördert Projekte entweder allein oder gemeinsam mit anderen Förderern. Herzenssache e.V. übernimmt Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Diese sind z.B.
- Investitionskosten, Baukosten, Ausstattungskosten
- Personal- und Honorarkosten
- Sachmittel zur Projektumsetzung, Miete
- Reisekosten, Fahrtkosten, Fortbildungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit zum Erreichen der Zielgruppen
- Fahrzeuge (z.B. Kleinbus, Pkw, E-Bikes)
4. Was fördert Herzenssache nicht?
- Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates und anderer Kostenträger fallen
- Verwaltungskosten, Versicherungskosten, kalkulatorische Kosten, anteilige Gemeinkosten
- Projektumsetzung außerhalb von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder vom Saarland
- Laufende Projekte ohne eine inhaltliche oder regionale Ausweitung
- Einzelfallhilfe
- Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)
- Fundraising, Sponsoring oder andere Aktivitäten zur Beschaffung von finanziellen Mitteln
5. Wie sieht ein Kostenplan aus?
Der Finanzbedarf muss durch eine detaillierte Kalkulation für die gesamte Laufzeit dargestellt werden. Diese umfasst eine Aufstellung aller Einzelkosten und/oder einen Finanz-/Businessplan, sowie Kostenvoranschläge. Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 € für einen Förderzeitraum von drei Jahren.
6. Eigenanteil: Zehn Prozent
Herzenssache e.V. fördert Hilfe zur Selbsthilfe, deshalb gibt es keine hundertprozentige Förderung. Jeder Antragsteller muss eine Selbstbeteiligung an den Gesamtprojektkosten des Projekts in Höhe von mindestens zehn Prozent nachweisen.
Die Dauer einer Förderung
1. Wann beginnt die Förderung und wie lange dauert sie?
Herzenssache e.V. fördert Projekte mit einer nachhaltigen Ausrichtung und Wirkung einmalig mit einer Anschubfinanzierung über einen Zeitraum von drei Jahren, nur in seltenen Ausnahmefällen länger.
2. Wie finanzieren Sie Ihr Projekt weiter?
Eine erfolgreiche Arbeit in der Hilfe für Kinder und Jugendliche braucht Zeit. Herzenssache möchte, dass die geförderten Projekte auch über den bewilligten Förderzeitraum hinaus fortgeführt werden. Deshalb müssen Pläne zur Anschlussfinanzierung schon bei der Antragstellung vorgelegt werden. Eine Anschlussfinanzierung durch Herzenssache e.V. ist nicht vorgesehen.
Das Auszahlungsverfahren
1. Wie werden die Fördergelder ausgezahlt?
Nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung können Fördermittel innerhalb eines Zeitraums von 42 Monaten abgerufen werden können. Der Abruf geschieht ausschließlich digital über das von Herzenssache e.V. genutzte Förder-Tool. Vertragsbeginn, spätester Projektstart (6 Monate nach Unterzeichnung) und Vertragsende werden hier angezeigt, ebenso alle Angaben zur vereinbarten und verfügbaren Fördersumme.
Die geförderten Organisationen treten in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend digital quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Kürzere Intervalle sind nicht möglich. Nach Projektende müssen alle Abrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.
Fördermittel werden ausschließlich gegen Vorlage von Rechnungsbelegen und/oder Quittungen ausgezahlt, welche dem vereinbarten Förderzweck sowie den vereinbarten Fördermitteln entsprechen. Belege, die bei Herzenssache abgerechnet wurden, dürfen nicht bei weiteren Förderern zur nochmaligen Erstattung eingereicht werden. Herzenssache behält sich vor, dies anhand der Buchhaltung des geförderten Trägers zu prüfen und bereits erfolgte Auszahlungen ggf. zurückzufordern.
Nach jedem Projektjahr ist eine Zwischendokumentation, nach Abschluss der Förderung eine Abschlussdokumentation zu erstellen, diese werden im Förder-Tool hochgeladen.
2. Was geschieht, wenn Fördergelder nicht aufgebraucht werden?
Fördermittel, die nicht innerhalb des vereinbarten Förderzeitraumes abgerufen wurden, fallen an Herzenssache zurück.
Herzenssache als Förderer
1. Wie macht die geförderte Organisation Herzenssache sichtbar?
Die Förderung durch Herzenssache soll während der gesamten Laufzeit eindeutig erkennbar sein. In welcher Form dies geschieht, wird individuell vereinbart. In ihrer Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Newsletter, Internet, Social Media usw.) verwendet die geförderte Organisation dazu das Herzenssache Logo und Wording.
2. Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
Herzenssache hilft nicht nur durch finanzielle Förderung, sondern versteht sich als ein Netzwerk der Hilfe, das die Inhalte der geförderten Projekte in die Öffentlichkeit bringt. Dies geschieht auf herzenssache.de sowie in den Programmen von SWR und SR (Hörfunk, Fernsehen, Internet, Social Media) oder in sonstigen Publikationen von Herzenssache, SWR, SR, Sparda-Bank, DEVK oder weiterer Partner.
Die geförderten Organisationen erklären sich damit einverstanden und unterstützen, in dem sie Herzenssache e.V. als Förderer rund um das Projekt nennen und den Leitfaden zur Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigen, der nach der Förderzusage abrufbar ist.