Förderrichtlinien Soforthilfe für Flüchtlinge

Stand

Jedes Kind in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland hat die Chance, glücklich aufzuwachsen. Das ist unsere Vision und dazu leistet Herzenssache einen wichtigen Beitrag.

Unsere Mission finden Sie hier.

Wer wir sind und was wir fördern

1. Wen fördert Herzenssache? 

Herzenssache unterstützt andere Organisationen darin, Hilfsprojekte gemäß der Förderziele von Herzenssache umzusetzen. Einen Förderantrag kann jede Organisation stellen, die als gemeinnützig anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit ist.  

2. Wo fördert Herzenssache? 

Herzenssache e.V. hilft in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland und nur in begründeten Ausnahmefällen im Ausland, wenn die Hilfe über eine bereits von Herzenssache geförderte, gemeinnützige Organisation aus der genannten Förderregion läuft. 

3. Was sind die Förderziele von Herzenssache? 

Herzenssache fördert Projekte, die benachteiligten Kindern, Jugendlichen bis 18 Jahre und deren Familien zugutekommen.  

Herzenssache möchte zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche schaffen und nicht die Aufgaben des Staates, der Länder, der Kirchen, der Kommunen und anderer Kostenträger übernehmen.  

Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren 

1. Wie kann ich mich bewerben? 

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das auf herzenssache.de bereitgestellte Bewerbungsformular, mit allen Angaben zum Träger und dem geplanten Projekt.  

Bewerbungen, die in die engere Auswahl kommen, werden von Herzenssache angeschrieben und aufgefordert umgehend einen gültigen Freistellungsbescheid nachzureichen. Dieser ist Voraussetzung für eine mögliche Förderzusage. 

2. Wie funktioniert das Auswahlverfahren?  

Herzenssache entscheidet anhand der Förderkriterien (z.B. Relevanz, Aktualität, Regionalität, Themenvielfalt). Zu- oder Absagen werden schriftlich per Mail mitgeteilt und nicht begründet.   

3. Was fördert Herzenssache in der Soforthilfe für Flüchtlinge? 

Projekte, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden Kosten, die direkt, unmittelbar und zu 100% geflüchteten Familien aus der Ukraine zugutekommen.

4. Was fördert Herzenssache nicht?  

  • Einzelfallhilfe 
  • Maßnahmen und Investitionen, die in die Aufgaben des Staates fallen 
  • Verwaltungs- und Versicherungskosten, anteilige Gemeinkosten 
  • Veranstaltungskosten für einmalige Events 
  • Projekte für junge Erwachsene (über 18 Jahre)

Das Auszahlungsverfahren 

Die Fördersumme von bis zu 20.000 Euro wird per Überweisung ausgezahlt. Der Antragsteller verpflichtet sich, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Summe eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) zu erstellen und an foerderung@herzenssache.de zu senden.  

Herzenssache als Förderer 

1. Wie machen Sie Herzenssache als Förderer sichtbar? 

Wenn es in dieser besonderen Situation überhaupt möglich ist, freuen wir uns, wenn die Förderung durch Herzenssache zu erkennen ist. In seiner Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Newsletter, Internet, Social Media usw.) verwendet die geförderte Organisation das Herzenssache Logo und Wording. Beides wird dem Projektträger mit der Förderzusage per Mail zugestellt. 

2. Wie erzählen wir Geschichten über Förderprojekte? 

Herzenssache hilft nicht nur durch finanzielle Förderung, sondern versteht sich als ein Netzwerk der Hilfe, das die Inhalte der geförderten Projekte in die Öffentlichkeit bringt. Dies geschieht auf herzenssache.de sowie in den Programmen von SWR und SR (Hörfunk, Fernsehen, Internet, Social Media) oder in sonstigen Publikationen von Herzenssache, SWR, SR, Sparda-Bank, DEVK oder weiterer Partner.  

Die geförderten Träger erklären sich damit einverstanden und unterstützen Herzenssache dabei, zum Beispiel mit Fotos aus der Projektarbeit. Beispiele finden Sie auf herzenssache.de und den Kanälen von Herzenssache_eV auf Facebook und Instagram

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Herzenssache