Mach' Deine Herzenssache

Häufige Fragen

Stand

Wer kann teilnehmen?
Siehe Teilnahmebedingungen

Wie können wir uns bewerben?
Siehe Teilnahmebedingungen

Wie und wann und wird das Geld ausgezahlt?
Siehe Teilnahmebedingungen

Dürfen die 3.000 Euro auch für etwas verwendet werden, das schon angeschafft wurde oder stattgefunden hat?                   
Nein. Das Geld darf erst nach der Auszahlung durch Herzenssache e.V. für das jeweilige Vorhaben oder die Anschaffung eingesetzt werden.

Was ist ein Freistellungsbescheid?
Mit dem Freistellungsbescheid bescheinigt das zuständige Finanzamt einer Körperschaft, dass sie von der Körperschafts- und der Gewerbesteuer freigestellt wird. Der Bescheid gilt auch als formale Feststellung der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts. Der Freistellungsbescheid wird alle drei Jahre neu erteilt, nachdem das Finanzamt die Mittelverwendung der Institution geprüft hat.

Das Abschicken des Antrags funktioniert nicht, woran kann das liegen?
Bitte prüfen Sie nochmal, ob Sie wirklich alle Felder ausgefüllt und alle erforderlichen Anhänge hochgeladen haben. Nur wenn alle Dokumente angehängt und der Antrag vollständig ausgefüllt ist, können Sie den Antrag bei uns einreichen.

Kann ich Antragsunterlagen auch per Mail schicken oder nachreichen?
Nein. Bewerbungen sind ausschließlich vollständig und per Online-Verfahren möglich. Siehe Teilnahmebedingungen.

Gibt es bestimmte Vorgaben für dass Projektfoto?
Das Foto sollte im Querformat und hoher Auflösung sein. Wichtig ist uns, dass das Foto den Projektinhalt wiederspiegelt. Am besten sind darauf auch Kinder zu sehen.

Müssen die Fotorechte auf den Formularen von Herzenssache ausgefüllt werden?
Ja.

Müssen alle Eltern von Kindern, die auf den Fotos abgebildet sind, das Bildrechteformular unterschreiben?
Ja.

Wir haben schriftliche Freigaben der Eltern für Fotos aus der Vereinsarbeit mit Kindern
a) Dürfen wir Fotos mit den Freigaben auf unseren Formularen einreichen?
Nein. Zur Veröffentlichung auf den Seiten von herzenssache.de und denen der Partner SWR, SR und Sparda-Bank benötigen wir die Freigabe der Fotorechte auf unseren Formularen.
b) Reicht es, wenn der Antragsteller die Herzenssache-Fotorechte-Formulare unterschreibt?
Das hängt von den Formulierungen der Fotorechte-Formularen des Antragstellers ab. Falls diese dem Antragsteller erlaubt, die Fotos auch an Dritte und dessen Partner weiterzugeben, ja. Sonst nein.

Mach' Deine Herzenssache - 3.000 Euro für Dein Projekt

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Herzenssache