Das Auszahlungsverfahren

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Jedes Kind in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland hat die Chance, glücklich aufzuwachsen. Das ist unsere Vision und dazu leistet Herzenssache einen wichtigen Beitrag.

1. Wie werden die Fördergelder ausgezahlt?
Das Projekt beginnt nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung. Der Antragsteller hat sechs Monate Zeit, mit dem Abruf der Fördermittel zu beginnen.

Die geförderten Träger treten in Vorleistung. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend digital quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. Nach Projektende müssen alle Abrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.

Fördermittel werden ausschließlich gegen digitale Vorlage von Rechnungsbelegen und/oder Quittungen ausgezahlt, welche dem vereinbarten Förderzweck sowie den vereinbarten Fördermitteln entsprechen.

Belege, die bei Herzenssache abgerechnet wurden, dürfen nicht bei weiteren Förderern zur nochmaligen Erstattung eingereicht werden. Herzenssache behält sich vor, dies anhand der Buchhaltung des geförderten Trägers zu prüfen und bereits erfolgte Auszahlungen ggf. zurückzufordern.

Nach jedem Projektjahr ist digital eine Zwischendokumentation, nach Abschluss der Förderung eine Abschlussdokumentation vorzulegen.

2. Was geschieht, wenn Fördergelder nicht aufgebraucht werden?
Fördermittel, die nicht innerhalb des vereinbarten Förderzeitraumes abgerufen wurden, fallen an Herzenssache zurück.

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AUTOR/IN
Herzenssache